Mietbedingungen/ Haftungsausschluss
- Mit dem Einfahren auf den Parkplatz kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (PKW) zustande. Weder die Bewachung noch die Verwahrung sind Gegenstand des jeweiligen, auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages.
- Der Mieter hat die Verkehrszeichen auf dem Parkplatz zu beachten, den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung – insbesondere das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme (vgl. §1 StVO) – zu beachten.
- Wir sind berechtigt, das vom Mieter eingestellte Fahrzeug im Falle einer dringenden Gefahr von dem Einstellplatz zu entfernen (z.B. im Falle einer Sturmflut).
- CCCB haftet für Schäden, die von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung CCCBs ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie findet darüber hinaus keine Anwendung, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde, die für das Erreichen des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Im letzteren Fall beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Der Mieter hat uns einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Einstellplatzes anzuzeigen. Bei nicht erfolgter Anzeige sind sämtliche Ansprüche des Nutzers wegen offensichtlicher Schäden ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln CCCBs oder deren Mitarbeitern beruhen.
- CCCB haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Nutzer oder Dritte zu verantworten sind.